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De-Minimis Förderung 2021

Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs können gleich von vier Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) profitieren. Die zuständige Bewilligungsbehörde, bei der Unternehmen die entsprechenden Anträge einreichen können, ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Im Rahmen der De-Minimis Förderung wird eine Vielzahl von Vorhaben für Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen subventioniert. Dazu gehören laut Maßnahmenkatalog explizit auch Mittel zur Effizienzsteigerung wie der Kauf, die Miete und das Leasing von Hard- und Software sowie sonstige Kosten für die Inanspruchnahme von Komponenten von Telematiklösungen im eigenen Betrieb. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2021 dauert vom 7. Januar bis 30. September. Wir zeigen Ihnen anschaulich die einzelnen Meilensteine, die es zu erreichen gilt, um die De-Minimis 2021 Zuschüsse zu erhalten.

8 Schritte zur De-minimis Förderung

 

1. Angebot erstellen

In nur 2-Schritten erstellen Sie sich ein Angebot für eine förderfähige Telematiklösung. Jetzt loslegen!

Angebot erstellen

Angebot erstellen

2. Registrierung

Registrieren Sie sich auf den Seiten des Bundesamt für Güterverkehr
Hier geht es zur Registrierung.

Falls Sie bereits ein Konto angelegt haben, gehen Sie direkt zu Punkt 3.

de-minimis Schritt-2

3. Antrag erstellen

Füllen Sie den Erstantrag gemäss den Vorgaben und den Informationen aus dem Angebot aus Schritt 1 aus und übermitteln Sie diesen an das BAG (https://antrag-gbbmvi.bund.de/forderantrag-einstellen).

4. Bescheid erhalten

Das BAG informiert Sie per E-Mail über den Entscheid und die entsprechende Bewilligungsperiode. Bescheid erhalten

5. Antrag übermitteln

Übersenden Sie den Antrag aus Schritt 3 mit zusätzlichen Informationen über den Fuhrpark an das BAG. https://antrag-gbbmvi.bund.de/kontrollformular-ubermitteln

6. Kontrollformular übermitteln

Sofern Sie das Kontrollformular gleichzeitig mit dem Antrag hochladen, tragen Sie dazu bei, dass Ihr Antrag beschleunigt bearbeitet werden kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags unter Wahrung des Eingangsdatums des Antrags zu übermitteln.

https://antrag-gbbmvi.bund.de/kontrollformular-ubermitteln

Kontrollformular übermitteln

7. Zuwendungsbestätigung erhalten

Sie erhalten vom BAG die entsprechende Zuwendungsbestätigung, danach haben Sie fünf Monate Zeit für die Durchführung der entsprechenden Massnahme.

8. Verwendungsnachweis übermitteln

Innerhalb von fünf Monaten nach erfolgter Zuwendungsbestätigung müssen die Verwendungsnachweise an das BAG übermittelt werden. https://antrag-gbbmvi.bund.de/verwendungsnachweis-einstellen

Diese Anforderungen gelten für De-Minimis 2021

Zwei Grundvoraussetzungen sollten Unternehmen erfüllen: Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben. Des Weiteren müssen sie in der Förderperiode Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines, in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, mautpflichtigen, schweren Nutzfahrzeuges sein. Als solches gelten im Sinne der Richtlinie der De-Minimis Förderung Verkehrsmittel, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt. Berücksichtigt werden können alle Fahrzeuge, die am 1. Dezember 2019 auf das antragstellende Unternehmen zugelassen waren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht jedoch nicht. Die Kommission des BAG entscheidet auch in der Förderperiode 2021 über die De-Minimis Beihilfen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

So unterstützt de-minimis Telematik

Das Förderprogramm bietet Möglichkeiten in acht Anwendungsgebieten. Dazu gehören neben Maßnahmen für LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger und Anhänger auch solche, die die Fahrerkabine betreffen sowie förderfähige Anschaffungen von Reifen und Arbeitskleidung. Des Weiteren deckt die Beihilfe die Bereiche Ladungssicherung und Schutz gegen Diebstahl ab. Für besondere Anschaffungen, die beispielsweise zum Umweltschutz beitragen, gibt es eine gesammelte Rubrik “Sonstiges”.

Die Kategorie ‘Telematik und Ortungssysteme’ subventioniert laut Verordnung diverse Maßnahmen, die mehr Sicherheit im Straßenverkehr bewirken und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz liefern. In der Regel steigern diese Veränderungen außerdem auch die Effizienz für das jeweilige Unternehmen. Über das De-Minimis Förderprogramm können Firmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 80% Ihrer Nettoanschaffungskosten erhalten. Das gilt sowohl für Soft- als auch Hardware und ist auch anwendbar auf Nutzungsgebühren. Dass mit De-Minimis Telematik gefördert wird, auch wenn sie laufende Kosten verursacht, ist möglich sofern Sie einen längerfristigen Vertrag vorlegen können. Gemäß Definition muss dieser über die im Antrag und im Zuwendungsbescheid angegebene Frist hinaus gelten und die Bezahlung in mehreren Raten abgewickelt werden. Wenn Sie den Rund-um-Fördermittelservice nutzen, kümmert sich De-Minimis außerdem um alle Formalitäten.

Telematik-Lösungen von fleet.tech: Förderfähig mit De-Minimis

Mit unserem Telematik Flottenmanagement erfüllen Sie die Anforderungen des Fördermittelprogrammes von De-Minimis 2021 ganz mühelos. Zahlreiche Funktionen bieten Ihrem Unternehmen die perfekten Möglichkeiten, den Bedürfnissen des eigenen Fuhrparks und der Mitarbeiter gerecht zu werden. So können Sie für Ihr Transportunternehmen bei jedem Fahrzeug Kosten und CO2 einsparen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen - perfekte Voraussetzung für Beihilfen gemäß der Förderrichtlinien.